Rechtsprechung
LAG Köln, 10.06.1996 - 11 TaBV 23/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsorganisation; Änderung; Kaufhaus; Abteilung; Einsetzungsverfahren; Bestellungsverfahren; Beweiserhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 98; BetrVG § 111 Satz 2 Nr. 4; KSchG § 17
Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.09.1995 - 17 BVHa 17/95
- LAG Köln, 10.06.1996 - 11 TaBV 23/96
Papierfundstellen
- AiB 1996, 669
- NZA-RR 1997, 258 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01
Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit
"Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).